Batteriegesetzhinweise
Batteriegesetzhinweise
Hinweise zur Rückgabepflicht gebrauchter Batterien:
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Achten Sie auf eine ausreichende Frankierung der Rücksendung. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf die übliche Mengen für Endnutzer sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
- „Cd" steht für Cadmium.
- „Hg" steht für Quecksilber.
- „Pb" steht für Blei.